Inzidenzstufe 2 gilt ab Freitag, 11. Juni, in Lüdenscheid

Weitere Lockerungen der Corona-Regeln

Maske auf Coronaschutzverordnung
Symbolfoto: Sven Prillwitz

Die Inzidenz im Märkischen Kreis liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 50 (Stand 9. Juni). Daher tritt laut der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen am Freitag, 11. Juni, die sogenannte Inzidenzstufe 2 in Kraft. Damit gelten in Lüdenscheid die folgenden Regelungen:

Kontaktbeschränkungen

Im öffentlichen Raum dürfen sich beliebig viele Menschen aus bis zu drei Haushalten treffen. Außerdem dürfen sich bis zu zehn getestete Menschen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Für Geimpfte und Genesene gelten keine Kontaktbeschränkungen.

Außerschulische Bildung

Präsenzunterricht ist für Getestete, Genesene oder Geimpfte ohne Mindestabstände möglich, wenn es feste Sitzplätze und einen Sitzplan gibt. Musikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten ist im Innenbereich mit 20 Getesteten und beliebig vielen Genesenen und Geimpften möglich. Die städtische Musikschule bereitet, gemäß dieser Regelungen, die Aufnahme ihres Orchester- und Ensemble-Unterrichts vor.

Kinder- und Jugendarbeit

Gruppenangebote sind im Innenbereich mit 20, im Außenbereich mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test möglich. Die städtischen Kinder- und Jugendtreffs bleiben vorerst noch geschlossen. Der Jugendtreff Stern-Center ist für ein Beratungsangebot geöffnet. Weitere Angebote werden gesondert kommuniziert.

Kultur

Konzerte, Theater- und Kulturveranstaltungen sowie Kino-Vorstellungen dürfen mit bis zu 500 getesteten und beliebig vielen geimpften oder genesenen Teilnehmern stattfinden. Nötig sind ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Auch der Amateur-Probenbetrieb ist mit Einschränkungen wieder möglich.

Museen und ähnliche Kultureinrichtungen dürfen ohne Terminbuchung und Testpflicht Besucher empfangen.

Sport

Kontaktsport draußen ist mit bis zu 25 und innen mit bis zu zwölf getesteten Personen möglich. Sporthallen und Fitnessstudios dürfen für den kontaktfreien Sport wieder öffnen. Voraussetzung: Die Personen müssen getestet, geimpft oder genesen sein und ihre Kontaktdaten hinterlassen. Die Öffnung der städtischen Sportstätten wird derzeit vorbereitet und kann frühestens in der kommenden Woche mit einem abgestimmten Hygienekonzept erfolgen.

Freizeit

Schwimmbäder und Indoorspielplätze dürfen für eine begrenzte Anzahl getesteter, geimpfter oder genesener Besucher öffnen. Außerdem dürfen Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und Ähnlichem mit beliebig vielen Getesteten, Geimpften und Genesenen stattfinden.

In Lüdenscheid wird das Familienbad Nattenberg aufgrund dieser Regelungen am Freitag, 11. Juni, mit einem abgestimmten Hygienekonzept für Gäste mit Test öffnen.

Einkaufen

Alle Einzelhandelsgeschäfte dürfen ohne Termin und Test besucht werden. Erlaubt sind höchstens ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche.

Messen und Märkte

Jahr- und Spezialmärkte sind mit einer begrenzten Anzahl getesteter, geimpfter oder genesener Besucher möglich. Außerdem sind Kirmeselemente erlaubt.

Tagungen und Kongresse

Sie sind draußen und drinnen mit bis zu 500 getesteten und beliebig vielen geimpften oder genesenen Teilnehmern erlaubt.

Private Veranstaltungen (ohne Partys)

Sie sind draußen mit bis zu 100 und drinnen mit bis zu 50 getesteten und beliebig vielen geimpften oder genesenen Gästen erlaubt.

Partys

Partys und vergleichbare Feiern sind nicht erlaubt. Partys unterscheiden sich von privaten Veranstaltungen durch ihren geselligeren Charakter. Das zuständige NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat dazu Folgendes erklärt:

"Die Abgrenzung von Partys und vergleichbaren Feiern von anderen privaten Veranstaltungen ist immer unter infektiologischen Gesichtspunkten vorzunehmen. Die strengeren Regeln gelten für Veranstaltungen, bei denen nach dem typischen Gepräge mit der dauerhaften Einhaltung der Mindestabstände und ggf. Maskenpflichten nicht sicher gerechnet werden kann."

Große Festveranstaltungen Sie sind nicht erlaubt.

Gastronomie

Für die Außengastronomie sind keine Tests nötig. Die Innengastronomie darf für Getestete, Genesene und Geimpfte mit fest zugewiesenen Plätzen öffnen. Außerdem dürfen Kantinen für Betriebsangehörige öffnen.

Beherbergung und Tourismus

Für Gäste ist die volle gastronomische Versorgung ist erlaubt. Private Übernachtungen in Hotels, Pensionen usw. sind für Getestete, Genesene und Geimpfte erlaubt.

Lüdenscheid, 09.06.2021