Es können insgesamt rund 97 Stecker-Photovoltaikanlagen gefördert werden.

Die Stadt Lüdenscheid unterstützt die Einwohnerinnen und Einwohner bei der Nutzung erneuerbarer Energien zum Eigenverbrauch. So wird ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz geleistet und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und den steigenden Energiekosten sinken. Gefördert werden Stecker-Photovoltaik-Anlagen, sodass nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch Mieterinnen und Mieter - mit Einverständniserklärung der Eigentümerinnen / Eigentümer - Ihren eigenen Strom produzieren können.

Stecker-Photovoltaik-Anlagen:
Entscheidend für die Antragstellung ist, dass das Rechnungsdatum nicht vor dem 01.01.2023 liegen darf! Förderanträge, die vor dem 01.01.2023 gestellt werden, werden nicht berücksichtigt! Förderanträge werden in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs bearbeitet. Die Richtlinie, abrufbar unter Downloads, gilt ab dem 01.01.2023.

Kurz und knapp wichtige Informationen:

  • Wichtig: geltende Gestaltungssatzungen und Bebauungspläne sowie baurechtliche Belange prüfen und bedenken. Siehe Merkblatt weiter unten unter Downloads.
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen in Lüdenscheid.
  • Die Förderhöhe beträgt pauschal max. 200 Euro pro Stecker-Photovoltaik-Anlage.
  • Der Förderantrag auf einen Zuschuss wird nach Kauf, Installation und Anbringung der Anlage gestellt.
  • Sofern erforderlich müssen Einverständniserklärungen (Eigentümer/innen) und eine baurechtliche und / oder denkmalrechtliche Erlaubnis vorab eingeholt werden.
  • Eine Antragstellung ist möglich bis die Fördertöpfe ausgeschöpft sind bzw. spätestens bis zum 31.12.2023 unter buergerprojekte@luedenscheid.de
  • Maximal eine Anlage pro Haushalt (Stecker-Photovoltaik-Anlage) kann werden gefördert.
  • Die Errichtung der Anlagen - Stecker-PV-Anlagen und PV-Anlagen - und die Eignung des Aufstellortes (aus baulicher, baurechtlicher und städtebaulicher Sicht) erfolgen in Eigenverantwortung.

Bitte nutzen Sie für die Anzeige bei Enervie unbedingt die unten unter Links angeführte Internetseite (https://www.enervie-vernetzt.de/Home/tabid-157/Hausanschluss.aspx).

Speziell für Stecker-Photovoltaikanlagen wichtig zu wissen:

  • Zähler müssen nur in seltenen Fällen ausgetauscht werden (dies übernimmt der Netzbetreiber) und es entstehen normalerweise keine Kosten (s. Link der Verbraucherzentrale unten)
  • Das Schutzziel kann mit dem Wieland Stecker nach DIN VDE V 0628-1 oder bei Geräten nach DGS 0001-2017-08 mit Schukostecker (CEE-7 Typ F) erreicht werden (s. Link der Verbraucherzentrale sowie pv-magazine)

Weiterführende Bedingungen, Voraussetzungen und die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Richtlinie unter Downloads. Dort finden Sie auch den entsprechenden Förderantrag für Stecker-Photovoltaik-Anlagen.

Unter Links finden Sie grundlegende Informationen und Hilfestellungen zu den Themen Photovoltaikanlagen und Stecker-Photovoltaik-Anlagen.

Für weitere Informationen zu aktuellen Förderungen informieren Sie sich auch auf den Seiten der Bürgerenergiegenossenschaft.