Gehört zu: Fachdienst Bauleitplanung und Städtebau (61)

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Stadtplanung ist zuständig für die räumliche Planung und Entwicklung des gesamten Stadtgebietes. Hier werden der Flächennutzungsplan weitergeführt und Bebauungspläne aufgestellt und geändert. Des weiteren werden planungsrechtliche Auskünfte erteilt und Beratungen in planungsrechtlichen und/oder baugestalterischen Fragen vorgenommen.

 

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