Sie benötigen Auskünfte über Erhaltungs- und Gestaltungs- und Werbesatzungen oder wollen sich über das Zielkonzept Innenstadt informieren?

Die Gestaltungssatzung bietet die Möglichkeit, sich bei gestalterischen Fragen für Vorhaben in der Innenstadt beraten zu lassen. Dies ist insbesondere für Sie hilfreich, wenn Sie aufgrund der bestehenden Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen für den Bereich der Innenstadt Genehmigungen für Ihr Vorhaben benötigen. Für die Innenstadt wurde ein Zielkonzept entwickelt, das zahlreiche Maßnahmen zur Beibehaltung und Steigerung der Attraktivität dieses Bereiches beschreibt. Sie können sich ganz allgemein über das Zielkonzept Innenstadt informieren und Anregungen geben.

Ergänzend hierzu ist die Werbesatzung für den innerstädtischen Bereich rund um den Sternplatz und Rathausplatz nun mit einer Gestaltungsfibel und einer Bestandsanalyse im Anhang in Kraft getreten. Das Gesicht der Innenstadt wird maßgeblich geprägt durch die Außendarstellung der ansässigen Gewerbebetreibenden. Werbung dient dazu, wichtige Mitteilungen an den Kunden zu richten, um deren Aufmerksamkeit zu erhalten. Dieses berechtigte Anliegen der Geschäftsleute gilt es in Einklang zu bringen mit dem allgemeinen öffentlichen Interesse der Stadtbildpflege. Die erarbeitete Werbesatzung enthält verbindliche Regelungen für Werbeanlagen. Auf der Grundlage der Gestaltungssatzung und der Gestaltungsfibel können aber auch Lösungen für spezielle Probleme und Anforderungen entwickelt werden. Bei der Planung ihrer Werbeanlagen steht Ihnen der Fachdienst Stadtplanung gerne beratend zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Landesbauordnung (BauONRW)
  • Ortsübliche Satzungen
  • Bebauungspläne

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Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Merve Sarikaya