Flucht aus der Ukraine: erste Schritte in Deutschland
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten rund um die ersten Schritte, die Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, in Deutschland machen müssen.
Wo müssen sich Flüchtlinge, die nach Lüdenscheid kommen, melden?
Geflüchtete können sich direkt im Rathaus (Rathauslatz 2, 58507 Lüdenscheid) melden und bei den Fachdiensten "Soziale Leistungen" oder "Sonstige soziale Dienste und Verwaltung" vorsprechen. Für diese gelten die folgenden Sprechzeiten:
Fachdienst Soziale Leistungen - Aufgabenbereich Asyl
dienstags und donnerstags: 08.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fachdienst Sonstige soziale Dienste und Verwaltung - Aufgabenbereich "Unterbringung und soziale Betreuung ausländischer Flüchtlinge"
dienstags und donnerstags: 08.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Flüchtlinge, die bereits privat untergekommen sind und die sich in Lüdenscheid anmelden wollen, tun dies bitte im Bürgeramt im Erdgeschoss des Rathauses. Für die erstmalige Anmeldung ist es erforderlich, dass alle Familienmitglieder, die angemeldet werden, mit ins Bürgeramt kommen. Das Bürgeramt hat folgende Öffnungszeiten:
Montag 8.30 bis 17.30 Uhr
Dienstag 8.30 bis 13 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 13 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 17.30 Uhr
Freitag 8.30 bis 13 Uhr
Samstag 8.30 bis 13 Uhr
Bitte bringen Sie für Ihre Anmeldung folgende Unterlagen/Dokumente mit:
- Pass / Ausweisdokument von allen Familienangehörigen
- Ggf. weitere Dokumente, z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung
- Dolmetscher (wenn keine Kommunikation in Deutsch oder Englisch möglich ist)
Kontakt:
- Fachdienst Soziale Leistungen (50.1)
- E-Mail: soziale-leistungen@luedenscheid.de
- Fachdienst Sonstige soziale Dienste und Verwaltung (50.2)
E-Mail: soziale-dienste@luedenscheid.de - Fachdienst Bürgeramt (33)
E-Mail: buergeramt@luedenscheid.de
Welchen Umfang haben finanzielle Hilfen?
Erwerbsfähige Geflüchtete haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II.
Wer versorgt Flüchtlinge mit finanziellen Hilfen?
Seit dem 1. Juni erhalten die meisten Geflüchteten aus der Ukraine Unterstützungsleistungen nicht mehr von der Stadt, sondern vom Job-Center des Märkischen Kreises. Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, haben dann Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II).
Für hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die das deutsche Rentenalter erreicht haben oder nachweisen können, dass sie bereits in der Ukraine Rente bezogen haben, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Leistungsberechtigte nach dem SGB XII erhalten weiterhin durch das Sozialamt finanzielle Unterstützung.
Wie finden Flüchtlinge eine Unterbringung?
Geflüchtete, die nicht bei Angehörigen, Freunden etc. unterkommen, können sich grundsätzlich an das "Sozialamt" der Stadt Lüdenscheid (siehe oben) wenden. Das besteht aus den Fachdiensten "Soziale Leistungen" und "Sonstige soziale Dienste und Verwaltung".
Derzeit sind noch einige Unterbringungskapazitäten vorhanden. Die Stadt arbeitet daran, diese zu erweitern, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit Wohnungsgesellschaften und Immobilienverwaltungen.
Flüchtlinge ohne Unterkunft können sich auch direkt an die Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA) in Bochum Gersteinring 50, 44791 Bochum wenden. Diese ist rund um die Uhr geöffnet.
Was ist, wenn Flüchtlinge eine eigene Wohnung anmieten möchten?
Grundsätzlich können Flüchtlinge eine eigene Wohnung anmieten. Um sicher zu gehen, ob die vollen Kosten für die Miete übernommen werden, sollte dies vor Abschluss eines Mietvertrages mit dem Fachdienst "Soziale Leistungen" geklärt werden - am besten per E-Mail an soziale-leistungen@luedenscheid.de
Unter dem Portal www.Unterkunft-Ukraine.de, das in mehreren Sprachen zur Verfügung steht, können Geflüchtete aus der Ukraine private Unterkünfte finden.
Was ist, wenn Flüchtlinge medizinische Hilfen benötigen?
Seit dem 1. Juni haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII. Hilfebedürftige Menschen aus der Ukraine erhalten auf diese Weise Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Geflüchtete, die nicht hilfebedürftig sind, erhalten ein Beitrittsrecht zur GKV.
Wo können sich ukrainische Kinder und Jugendliche zur Schule anmelden?
Informationen dazu, wie und wo Kinder und Jugendliche, die aus der Ukraine geflohen sind, zur Schule gehen können, gibt Ihnen Julia Viktory vom Kommunalen Integrationszentrum (KI) des Märkischen Kreises. Sie ist zu erreichen unter der Rufnummer 02351/966-6536 und der E-Mail j.viktory@maerkischer-kreis.de
Welche Angebote gibt es für jüngere Kinder?
Der Bereich "Kita-Einstieg Lüdenscheid" lädt Geflüchtete aus der Ukraine dazu ein, den offenen Familientreff Kluse zu besuchen. Familien können dort unter anderem spielen und basteln und sich zu Alltagsfragen beraten lassen. In der Einladung zum offenen Familientreff finden Sie weitere Informationen - auch in ukrainischer Sprache.
Müssen Tiere aus der Ukraine angemeldet werden?
Bürgerinnen und Bürger aus der Ukraine, die auf der Flucht ihre Tiere nach Deutschland mitgebracht haben, melden diese bitte beim Veterinäramt des Märkischen Kreises an: Telefon 02351 / 966-6551 oder 02351 / 966-6540 oder E-Mail: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Weitere Fragen und Antworten auf den Webseiten der Bundesregierung