Regelungen für Veranstaltungen

absagte Veranstaltung
Foto: Caroline Unger

Die meisten Personenbegrenzungen und Zugangsbeschränkungen sind inzwischen entfallen. 2G+, 2G und 3G haben weitgehend ausgedient. Auch die Maskenpflicht in Innenräumen gilt nur noch für wenige kritische Bereiche, wie beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen, und ist für Veranstaltungen nicht länger mehr vorgeschrieben.

Somit sind grundsätzlich Veranstaltungen aller Art ohne größere Einschränkungen möglich. Allerdings können Veranstalter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen vorschreiben.

Lüdenscheid, 08.08.2022