Schulen und Kitas
Die letzte Corona-Betreuungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist mit Beginn der Osterferien am 8. April ausgelaufen. Damit sind an Schulen und in Kitas zunächst alle bisherigen Corona-Maßnahmen entfallen. Im neuen Kita- und Schuljahr 2022/23 sollen einige grundlegende Vorsichtmaßnahmen, unter anderem das anlassbezogene Testen, den Betrieb sichern.
Schulen
Die Maskenpflicht ist bereits vor den Osterferien aufgehoben worden. Viele Schulen appellieren jedoch an die Schülerinnen und Schüler, auf freiwilliger Basis weiterhin eine Maske zu tragen.
Bis zu den Osterferien haben sich Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen drei Mal in der Woche im Unterricht und Grundschulkinder zuhause mit Unterstützung der Eltern getestet. Diese regelmäßigen Testungen sind nach den Osterferien entfallen.
Nach den Sommerferien 2022 stellt die Landesregierung Kindertagesstätten (Kitas), Kindertagespflegestellen und Schulen weiterhin kostenlose Antigen-Selbsttests zur Verfügung, mit denen sich die Kinder und Jugendlichen zuhause anlassbezogen und freiwillig testen können.
Lehr- und Betreuungskräfte können die Teilnahme am Unterricht und weiteren Betreuungsangeboten bei Kindern und Jugendlichen, die offenkundig Symptome einer Atemwegsinfektion ausweisen, von einem negativen Selbsttest abhängig machen.
Dabei gelten an Schulen folgende Regelungen:
- Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen die Bestätigung für ein aktuelles negatives Testresultat selbst vorlegen. Bei Minderjährigen ist die Bestätigung der Eltern über das negative Testergebnis nötig.
- Ein Test darf an einer Schule auch unter Aufsicht des Lehrpersonals erfolgen, um einen temporären Ausschluss vom Unterricht zu verhindern.
- Bei einer "offenkundigen, deutlichen Verstärkung der Symptome erfolgt eine erneute Testung in der Schule".
Kitas und Kindertagespflege
Bereits im Juni 2021 sind die Kitas in NRW in den Regelbetrieb zurückgekehrt. Alle Familien können demnach wieder den vollen Betreuungsumfang für ihre Kinder in Anspruch nehmen.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt allen Kitas für jedes Kind acht Selbsttests pro Montat zu Verfügung. Eltern können ihre Kinder anlassbezogen testen - also beispielsweise, wenn die Kinder Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder Symptome einer Atemwegserkrankung zeigen.
Auch Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen sollen die Betreuung eines Kindes mit Symptomen einer Atmewegsinfektion von einem negativen Selbsttest abhängig machen können.
Eltern wird beim Bringen und Abholen der Kinder in der Einrichtung außerdem das Tragen einer medizinischen Maske empfohlen.
Lüdenscheid, 08.08.2022