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Coronaschutzverordnung läuft aus

Rathaus

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat in den vergangenen Jahren weltweit zu Einschränkungen im öffentlichen Leben geführt. In den vergangenen Monaten hat sich die Lage in Deuschland und auch im Märkischen Kreis so weit entspannt, dass die meisten Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben werden konnten. Im Marz 2020 ist die erste Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erschienen - viele weitere Fassungen folgten. Rund drei Jahre später lässt das Land NRW die letzte Coronaschutzverordnung mit dem 28. Februar 2023 auslaufen.

Ab dem 1. März entfallen demnach fast alle verbliebenen Schutzmaßnahmen. So besteht keine Test- oder Maskenpflicht mehr für das Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Auch für Beschäftigte in Arztpraxen fällt die bisherige Maskenpflicht weg. Auch die letzten verbliebenen Regelungen für infizierte Personen laufen aus. Positiv getestete Personen dürfen ab März auch Einrichtungen für vulnerable Personengruppen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime betreten oder dort arbeiten.

Lediglich einzelne Schutzmaßnahmen, die aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz hervorgehen, bleiben noch für einige Wochen bestehen. So gilt für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen weiterhin die Maskenpflicht. Diese Regelung bleibt noch bis zum 7. April bestehen - dann laufen auch die letzten bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen aus.

Bereits mit der letzten Fassung der Coronaschutzverordnung, die am 1. Februar in Kraft trat, waren die Isolationspflicht für Infizierte sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr aufgehoben worden.